Chancengleichheit

Chancengleichheit

Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot umzusetzen. Sie hat hierfür interne Zielvereinbarungen getroffen, um die Gleichstellung im Sinne von Frauenförderung voranzutreiben. Um eine ausgewogene Beschäftigung von Frauen und Männern zu erreichen, fördert die MPG eine nachhaltige Umsetzung der familienbewussten Personalpolitik.

Die Gleichstellungsbeauftragte am Max-Planck-Institut für Mikrostrukturphysik hilft bei der Umsetzung dieser Ziele und ist gleichzeitig Ansprechpartnerin für alle Fragen bezüglich der Geschlechtergerechtigkeit und Gendersensibilität.

Die örtliche Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz betreffen.

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